Kurzanzeige Vertragsinformationen

14.09.2010

Die Kurzanzeige gibt Ihnen die wichtigsten Vertragsinformationen an, ohne dass der Vertrag komplett aufgerufen werden muss, z.B. Notizen oder die Beschreibung der anhängenden Vertragsdokumente. Von dort können Sie direkt das gesuchte Dokument abrufen.

Die Kurzanzeige erscheint, indem Sie den Cursor über das Feld  ziehen. Ohne das aufgehende Fenster schließen zu müssen, können Sie von einem Vertrag zum anderen springen, wenn Sie den Cursor sich auf das nächste Kurzanzeige-Feld bewegen.